Art. 4 ELG
Allgemeine Voraussetzungen
1 Personen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt (Art. 13 ATSG ) in der Schweiz haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen, wenn sie:
- a. eine Altersrente der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) beziehen; abis. Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente der AHV haben, solange sie das Referenzalter nach Artikel 21 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) noch nicht erreicht haben; ater. gestützt auf Artikel 24b AHVG anstelle einer Altersrente eine Witwen- oder Witwerrente beziehen; aquater. Anspruch auf eine Waisenrente der AHV haben;
- b. Anspruch hätten auf eine Rente der AHV, wenn: 1. sie die Mindestbeitragsdauer nach Artikel 29 Abs. 1 AHVG erfüllen würden, oder 2. die verstorbene Person diese Mindestbeitragsdauer erfüllt hätte und die verwitwete Person das Referenzalter nach Artikel 21 AHVG noch nicht erreicht hat;
- c. Anspruch haben auf eine Rente oder eine Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung (IV) oder ununterbrochen während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV beziehen; oder d. Anspruch hätten auf eine Rente der IV, wenn sie die Mindestbeitragsdauer nach Artikel 36 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung erfüllen würden.
2 Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben auch getrennte Ehegatten und geschiedene Personen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt (Art. 13 ATSG) in der Schweiz, wenn sie eine Zusatzrente der AHV oder IV beziehen.
3 Der gewöhnliche Aufenthalt in der Schweiz nach Abs. 1 gilt als unterbrochen, wenn eine Person:
- a. sich ununterbrochen mehr als drei Monate im Ausland aufhält; oder b. sich in einem Kalenderjahr insgesamt mehr als drei Monate im Ausland aufhält.
4 Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt der Sistierung und der Wiederausrichtung der Leistungen sowie die Fälle, in denen der gewöhnliche Aufenthalt in der Schweiz bei einem Auslandaufenthalt bis zu einem Jahr ausnahmsweise nicht unterbrochen wird.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Einkommensverzicht129 Zitierungen
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2Anrechnung von Verzichtseinkommen bei Teilinvaliden39 Zitierungen
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3Art. 27 Abs. 1 ELV: Rückerstattung29 Zitierungen
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418 Zitierungen
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5Art. 16c Abs. 1 und 2 ELV: Mietzinsabzug17 Zitierungen
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614 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Ergänzungsleistung zur AHV/IV17 Zitierungen
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17 Zitierungen09.08.2013 · 17 Zitierungen
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Ergänzungsleistung zur AHV/IV15 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.