Art. 6 ELG

Mindestalter

Personen mit Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung haben erst Anspruch auf Ergänzungsleistungen, wenn sie das 18. Altersjahr vollendet haben.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 103 lit. a in Verbindung mit Art. 132 OG: Anfechtung des Rentenauszahlungstermins
    · 08.02.2001 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Kantonalrechtlich ist dagegen die Bemessung der Parteientschädigung (Erw. 3a)
    · 06.02.1984 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Erstellung von Telephonleitungen
    · 22.09.1971 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 1a ELV. - Ein Heimaufenthalt im Sinne des EL-Rechts kann auch bei Aufenthalt in einer vom kantonalen Heim- bzw
    · 28.08.1992 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Höchstbetrag der Abzüge vom anrechenbaren Einkommen (Art. 3 Abs. 4 ELG)
    · 21.12.1973 · 0 Zitierungen
  6. 6
    Bundesgesetz über die Nationalstrassen vom 8. März 1960
    · 15.10.1971 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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