Art. 27 ELV
Frist für die Rückerstattung rechtmässig bezogener Leistungen
1 Die Frist zur Rückerstattung rechtmässig bezogener Leistungen nach Artikel 16a Absätze 1 und 2 ELG beträgt drei Monate nach Eintritt der Rechtskraft der Rückforderungsverfügung.
2 Macht die Rückerstattung den Verkauf einer oder mehrerer Liegenschaften nötig, so erstreckt sich diese Frist auf ein Jahr, höchstens jedoch auf 30 Tage nach der Eigentumsübertragung.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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173 Zitierungen
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2Art. 47 Abs. 1 AHVG. - Die Rückerstattung nach Massgabe des Art. 47 Abs. 1 AHVG ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen für ein wiedererwägungs- oder revisionsweises Zurückkommen auf die formell rechtskräftige Verfügu…67 Zitierungen
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3Art. 27 Abs. 1 ELV: Rückerstattung62 Zitierungen
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4
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5Art. 143 Abs. 2 OR in Verbindung mit Art. 603 Abs. 1 ZGB9 Zitierungen
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69 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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5 Zitierungen15.12.2009 · 5 Zitierungen
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Ergänzungsleistung zur AHV/IV3 Zitierungen
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Rückforderung. Unzulässigkeit, bei hängigem Erlassgesuch die sofortige Verrechnung und damit die Vollstreckung der Rückforderung anzuordnen.3 ZitierungenZL.2006.00012· 30.06.2006 · 3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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