Art. 2 EMRK

Recht auf Leben

(1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, ausser durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.
(2) Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um: a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen; b) jemanden rechtmässig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmässig entzogen ist, an der Flucht zu hindern; c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmässig niederzuschlagen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Zulässiges Rechtsmittel gegen einen kantonalen Entscheid über Vollzugshindernisse bei der Wegweisung
    · 26.05.2011 · 77 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Erniedrigende Behandlung, Untersuchung
    · 06.10.2005 · 21 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Recht auf Leben; Ermächtigung zur Strafverfolgung eines Oberrichters
    · 06.02.2009 · 17 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Legitimation der Angehörigen einer verstorbenen geschädigten Person zur Anfechtung einer Verfahrenseinstellung
    · 13.11.2019 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Verfolgungsverjährung; Beginn der Verjährung; Art. 71 aStGB, Art. 98 lit. a StGB
    · 11.08.2008 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Polizeigesetz des Kantons Zürich; Art. 5, 10, 13, 31 und 36 BV, Art. 2, 5 und 8 EMRK
    · 30.09.2009 · 4 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • VB.2017.00269
    12.07.2017 · 10 Zitierungen
  • Einstellung (fahrlässige Tötung, evtl. Aussetzung, evtl. Unterlassung der Nothilfe)
    · 13.06.2022 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  • 06.07.2018 · 8 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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