Art. 7 FZV
Verzugszinssatz
Der Verzugszinssatz entspricht dem BVG-Mindestzinssatz plus einem Prozent. Artikel 65d Abs. 4 BVG ist nicht anwendbar.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Art. 122 und 141 f. ZGB52 Zitierungen
-
212 Zitierungen
-
3Art. 97 ff10 Zitierungen
-
4Vorschussleistungen des Sicherheitsfonds BVG9 Zitierungen
-
5Teilliquidation einer Vorsorgeeinrichtung vor Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes4 Zitierungen
-
6Übergang des Arbeitsverhältnisses mit allen Rechten und Pflichten im Rahmen einer Betriebsübertragung; unterobligatorische Vorsorge0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
Berufliche Vorsorge5 Zitierungen
-
Berufliche Vorsorge2 Zitierungen
-
Berufliche Vorsorge1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.