Art. 7 FZV

Verzugszinssatz

Der Verzugszinssatz entspricht dem BVG-Mindestzinssatz plus einem Prozent. Artikel 65d Abs. 4 BVG ist nicht anwendbar.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 122 und 141 f. ZGB
    · 08.04.2003 · 52 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    · 03.10.2001 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 97 ff
    · 10.10.2003 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Vorschussleistungen des Sicherheitsfonds BVG
    · 28.12.2005 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Teilliquidation einer Vorsorgeeinrichtung vor Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes
    · 09.06.2005 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Übergang des Arbeitsverhältnisses mit allen Rechten und Pflichten im Rahmen einer Betriebsübertragung; unterobligatorische Vorsorge
    · 28.11.2011 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Berufliche Vorsorge
    · 18.05.2021 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  • Berufliche Vorsorge
    · 30.06.2009 · 2 Zitierungen
  • Berufliche Vorsorge
    · 08.07.2025 · 1 Zitierungen

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