Art. 18 GBV

Bezeichnung der Grundstücke

1 Jedes in das Grundbuch aufgenommene Grundstück wird so bezeichnet, dass es landesweit eindeutig identifizierbar ist.
2 Die Bezeichnung beinhaltet:
  1. a. die Gemeinde und eine Grundstücksnummer; ist die Gemeinde grundbuchmässig in mehrere Einheiten aufgeteilt, so werden auch diese angegeben;
  2. b. für den Datenaustausch zwischen Informatiksystemen eine eidgenössische Grundstücksidentifikation (E-GRID).
3 Die Bezeichnung des Grundstücks im Plan für das Grundbuch stimmt mit derjenigen im Hauptbuch überein.
4 Wird ein Hauptbuchblatt geschlossen, so wird die Bezeichnung nicht für ein anderes Grundstück verwendet.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Erbteilung (Art. 634 ZGB). 1. Der Willensvollstrecker ist allein kraft seines Amtes nicht ermächtigt, den Teilungsvertrag im Namen einzelner Erben zu unterzeichnen
    · 13.05.1976 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Erbbescheinigung als Ausweis für die Eintragung des erbrechtlichen Übergangs von Grundstücken (Art. 18 GBV): 1. Die von der zuständigen Behörde des letzten Wohnsitzes des Erblassers ausgestellte Erbbescheinigung ist auc…
    · 21.06.1956 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Ausserordentliche Ersitzung eines Grundstücks, wenn der eingetragene Eigentümer während dreissig Jahren tot oder für verschollen erklärt ist (Art. 662 Abs. 2 ZGB)
    · 12.07.1990 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Ausserbuchlicher Erwerb von Grundeigentum eines konkursiten Eigentümers
    · 12.08.2009 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Voraussetzungen der Eintragung eines Inhaberschuldbriefes in das Grundbuch
    · 16.02.1995 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Anfechtung einer letztwilligen Verfügung, die einem Erbvertrag widerspricht (Art. 494 Abs. 3 ZGB). 1. Ein Erbvertrag kann neben Bestimmungen vertraglicher Natur auch letztwillige Verfügungen enthalten, die frei widerruf…
    · 06.11.1975 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Grundbuchanmeldung
    · 12.08.2009 · 1 Zitierungen
  • 20.01.2015 · 0 Zitierungen
  • 13.02.2006 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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