Art. 66 HRegV
Anmeldung und Belege
1 Mit der Anmeldung zur Eintragung der Gründung einer Kommanditaktiengesellschaft müssen dem Handelsregisteramt folgende Belege eingereicht werden:
- a. die öffentliche Urkunde über den Errichtungsakt;
- b. die Statuten;
- c. das Protokoll der Verwaltung über ihre Konstituierung, über die Regelung des Vorsitzes und gegebenenfalls über die Erteilung der Zeichnungsbefugnisse an Dritte;
- d. ein Nachweis, dass die Mitglieder der Aufsichtsstelle ihre Wahl angenommen haben;
- e. bei Bareinlagen: eine Bescheinigung, aus der ersichtlich ist, bei welcher Bank die Einlagen hinterlegt sind, sofern die Bank in der öffentlichen Urkunde nicht genannt wird;
- f. im Fall von Artikel 117 Abs. 3: die Erklärung der Domizilhalterin oder des Domizilhalters, dass sie oder er der Gesellschaft ein Rechtsdomizil am Ort von deren Sitz gewährt;
- g. … h. bei Inhaberaktien: ein Nachweis, dass die Gesellschaft Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert hat oder dass alle Inhaberaktien als Bucheffekten im Sinne des BEG ausgestaltet sind.
2 Für Angaben, die bereits im Errichtungsakt festgehalten sind, ist kein zusätzlicher Beleg erforderlich.
3 Bestehen Sacheinlagen, Verrechnungstatbestände oder besondere Vorteile, so gilt Artikel 43 Abs. 3 sinngemäss.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Abtretung einer Forderung durch die Verwaltung einer Genossenschaft nach Einstellung und Schliessung des über diese eröffneten Konkurses6 Zitierungen
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2Fortsetzung der Betreibung2 Zitierungen
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3Verwertung von Miteigentumsanteilen im Konkurs.2 Zitierungen
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4Wiedereintragung einer Gesellschaft im Handelsregister1 Zitierungen
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5Unterlassung der Buchführung (Art. 166 StGB); ordnungswidrige Führung der Geschäftsbücher (Art. 325 StGB); Aufbewahrung der Geschäftsbücher einer aufgelösten Aktiengesellschaft an einem sicheren Ort (Art. 747 OR)0 Zitierungen
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6Firmenrecht, unlauterer Wettbewerb0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenentschädigung; Rückerstattung)1 Zitierungen
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Einstellung des Konkurses mangels Aktiven beendet faktisch die Einflussmöglichkeiten von Personen mit arbeitgeberähnlicher Stellung, Gutheissung1 ZitierungenAL.2008.00227· 30.09.2008 · 1 Zitierungen
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1 Zitierungen23.12.2004 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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