Art. 66 HRegV

Anmeldung und Belege

1 Mit der Anmeldung zur Eintragung der Gründung einer Kommanditaktiengesellschaft müssen dem Handelsregisteramt folgende Belege eingereicht werden:
  1. a. die öffentliche Urkunde über den Errichtungsakt;
  2. b. die Statuten;
  3. c. das Protokoll der Verwaltung über ihre Konstituierung, über die Regelung des Vorsitzes und gegebenenfalls über die Erteilung der Zeichnungsbefugnisse an Dritte;
  4. d. ein Nachweis, dass die Mitglieder der Aufsichtsstelle ihre Wahl angenommen haben;
  5. e. bei Bareinlagen: eine Bescheinigung, aus der ersichtlich ist, bei welcher Bank die Einlagen hinterlegt sind, sofern die Bank in der öffentlichen Urkunde nicht genannt wird;
  6. f. im Fall von Artikel 117 Abs. 3: die Erklärung der Domizilhalterin oder des Domizilhalters, dass sie oder er der Gesellschaft ein Rechtsdomizil am Ort von deren Sitz gewährt;
  7. g. … h. bei Inhaberaktien: ein Nachweis, dass die Gesellschaft Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert hat oder dass alle Inhaberaktien als Bucheffekten im Sinne des BEG ausgestaltet sind.
2 Für Angaben, die bereits im Errichtungsakt festgehalten sind, ist kein zusätzlicher Beleg erforderlich.
3 Bestehen Sacheinlagen, Verrechnungstatbestände oder besondere Vorteile, so gilt Artikel 43 Abs. 3 sinngemäss.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Abtretung einer Forderung durch die Verwaltung einer Genossenschaft nach Einstellung und Schliessung des über diese eröffneten Konkurses
    · 16.09.1964 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Fortsetzung der Betreibung
    · 17.09.1987 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Verwertung von Miteigentumsanteilen im Konkurs.
    · 05.07.1976 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Wiedereintragung einer Gesellschaft im Handelsregister
    · 04.09.1989 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Unterlassung der Buchführung (Art. 166 StGB); ordnungswidrige Führung der Geschäftsbücher (Art. 325 StGB); Aufbewahrung der Geschäftsbücher einer aufgelösten Aktiengesellschaft an einem sicheren Ort (Art. 747 OR)
    · 23.12.2004 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Firmenrecht, unlauterer Wettbewerb
    · 09.05.1967 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenentschädigung; Rückerstattung)
    · 14.02.2012 · 1 Zitierungen
  • Einstellung des Konkurses mangels Aktiven beendet faktisch die Einflussmöglichkeiten von Personen mit arbeitgeberähnlicher Stellung, Gutheissung
    AL.2008.00227
    · 30.09.2008 · 1 Zitierungen
  • 23.12.2004 · 1 Zitierungen

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