Art. 113 IPRG
Ist die für den Vertrag charakteristische Leistung in der Schweiz zu erbringen, so kann auch beim schweizerischen Gericht am Erfüllungsort dieser Leistung geklagt werden.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Gerichtsstand am Erfüllungsort bei Streitigkeiten über den Bestand eines Vertragsverhältnisses (Art. 113 IPRG; Art. 5 Ziff. 1 LugÜ)7 Zitierungen
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2Gerichtsstand am Erfüllungsort gemäss Art. 113 IPRG5 Zitierungen
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3Internationales Privatrecht; Bestimmung des Gerichtsstandes; Gerichtsstand am Erfüllungsort des Vertrages; Gerichtsstand für Klagen betreffend dingliche Rechte an Grundstücken (Art. 2 des Lugano-Übereinkommens; Art. 97,…4 Zitierungen
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4Art. 1 Abs. 2 IPRG und Art. 5 Nr. 1 Bst. b zweiter Spiegelstrich LugÜ3 Zitierungen
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5Gerichtsstand bei Mietstreitigkeiten über unbewegliche Sachen im internationalen Verhältnis (Art. 16 Ziff. 1 lit. a LugÜ; Art. 112 IPRG; Art. 23 GestG)2 Zitierungen
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6Gerichtsstand am Erfüllungsort1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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1 Zitierungen21.10.2013 · 1 Zitierungen
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1 Zitierungen11.06.2009 · 1 Zitierungen
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Örtliche Zuständigkeit1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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