Art. 194 IPRG

Für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche gilt das New Yorker Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Arrest auf Vermögenswerte eines fremden Staates gestützt auf einen ausländischen Schiedsspruch; Glaubhaftmachung des Arrestgrundes; Erfordernis einer genügenden Binnenbeziehung
    · 07.09.2018 · 20 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Erfordernis der Übersetzung des ausländischen Schiedsspruchs im Rahmen der Anerkennung und Vollstreckung
    · 02.07.2012 · 17 Zitierungen
  3. 3
    Verfahrensrechtlicher Ordre public, materielle Rechtskraft
    · 29.05.2015 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Staatsrechtliche Beschwerde wegen Verletzung von Staatsverträgen mit dem Ausland (Art. 84 Abs. 1 lit. c OG)
    · 31.05.2002 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Gesuch um Arrestierung von Vermögenswerten eines fremden Staates gestützt auf einen Schiedsspruch des International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID)
    · 17.03.2023 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Definitive Rechtsöffnung, Verjährung der im Verlustschein verurkundeten Forderung
    · 13.06.2018 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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