Art. 199 IPRG
Für Begehren auf Anerkennung oder Vollstreckung ausländischer Entscheide, die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes hängig sind, richten sich die Voraussetzungen der Anerkennung oder Vollstreckung nach diesem Gesetz.
Die Leitentscheide 5
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Internationale Zuständigkeit für den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Einrichtung der beruflichen Vorsorge; zeitlicher Anwendungsbereich des neuen Rechts4 Zitierungen
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2Zuständigkeit für Scheidungsklage2 Zitierungen
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3Eintragung einer ausländischen Zivilstandsurkunde, Angabe des Geschlechts0 Zitierungen
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4Eintragung einer deutschen Geburtsurkunde und Kindesanerkennung in das Zivilstandsregister; Ordre public-Vorbehalt0 Zitierungen
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5Anerkennung ausländischer Urteile in der Schweiz0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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1 Zitierungen
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Unentgeltliche Rechtspflege (Exequatur)0 Zitierungen
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0 Zitierungen11.07.2002 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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