Art. 69 IPRG

1 Für die Bestimmung des auf die Entstehung, Feststellung oder Anfechtung des Kindesverhältnisses anwendbaren Rechts ist der Zeitpunkt der Geburt massgebend.
2 Bei gerichtlicher Feststellung oder Anfechtung des Kindesverhältnisses ist jedoch der Zeitpunkt der Klageerhebung massgebend, wenn ein überwiegendes Interesse des Kindes es erfordert.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anwendbares Recht bei gerichtlicher Anfechtung des Kindesverhältnisses
    · 10.03.2003 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Vaterschaftsklage eines 35 Jahre alten, in der Schweiz wohnhaften Italieners gegen einen in der Schweiz wohnhaften Schweizer. 1. Intertemporales Recht
    · 24.09.1992 · 4 Zitierungen
  3. 3
    Eintragung einer georgischen Geburtsurkunde in das Personenstandsregister im Fall von Leihmutterschaft
    · 07.02.2022 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Eintragung einer georgischen Geburtsurkunde in das Personenstandsregister im Fall von Leihmutterschaft
    · 01.07.2022 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Bei einer Klage auf Anfechtung des Kindesverhältnisses anwendbares Recht, alternative Anknüpfung an den Ort der Geburt oder der Klage, Begriff des "überwiegenden Interesses"
    · 28.11.2019 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Klage auf Feststellung des Kindesverhältnisses; internationale Zuständigkeit; perpetuatio fori
    · 18.02.2003 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • VB.2019.00829
    05.12.2018 · 1 Zitierungen
  • Anfechtung der Vaterschaft
    · 10.03.2003 · 1 Zitierungen
  • 18.02.2003 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

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