Art. 67a IRSG
Unaufgeforderte Übermittlung von Beweismitteln und Informationen
1 Eine Strafverfolgungsbehörde kann Beweismittel, die sie für ihre eigene Strafuntersuchung erhoben hat, unaufgefordert an eine ausländische Strafverfolgungsbehörde übermitteln, wenn diese Übermittlung aus ihrer Sicht geeignet ist:
- a. ein Strafverfahren einzuleiten; oder b. eine hängige Strafuntersuchung zu erleichtern.
2 Die Übermittlung nach Abs. 1 hat keine Einwirkung auf das in der Schweiz hängige Strafverfahren.
3 Die Übermittlung von Beweismitteln an einen Staat, mit dem keine staatsvertragliche Vereinbarung besteht, bedarf der Zustimmung des BJ.
4 Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Beweismittel, die den Geheimbereich betreffen.
5 Informationen, die den Geheimbereich betreffen, können übermittelt werden, wenn sie geeignet sind, dem ausländischen Staat zu ermöglichen, ein Rechtshilfeersuchen an die Schweiz zu stellen.
6 Jede unaufgeforderte Übermittlung ist in einem Protokoll festzuhalten.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Unaufgeforderte Übermittlung von Informationen38 Zitierungen
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2Unaufgeforderte Übermittlung von Informationen und Beweismitteln34 Zitierungen
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3Rechtshilfe an die Ukraine; Art. 2 IRSG, Art. 67a IRSG, Art. 80a IRSG, Art. 80d IRSG, Art. 80e IRSG und Art. 80f IRSG; Beschwerdelegitimation; rechtliches Gehör; unaufgeforderte Übermittlung von Beweismitteln und Inform…27 Zitierungen
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423 Zitierungen
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5Verantwortlichkeit der Schweizerischen Eidgenossenschaft; Rechtshilfe in Strafsachen mit Brasilien; unaufgeforderte Übermittlung von Bankinformationen; Art. 3 Abs. 1 VG; Art. 3 Abs. 3, Art. 64, 67 und 67a IRSG20 Zitierungen
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620 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an die Russische Föderation16 Zitierungen
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13 Zitierungen
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13 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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