Art. 39 IVG
Bezügerkreis
1 Der Anspruch von Schweizer Bürgern auf ausserordentliche Renten richtet sich nach den Bestimmungen des AHVG .
2 …
3 Anspruch auf eine ausserordentliche Rente haben auch invalide Ausländer und Staatenlose, die als Kinder die Voraussetzungen von Artikel 9 Abs. 3 erfüllt haben.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 42 Abs. 1 AHVG: Nichtdiskriminierung22 Zitierungen
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2Begriff des Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthalts15 Zitierungen
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3Anspruch von ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen auf eine ausserordentliche Invalidenrente9 Zitierungen
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49 Zitierungen
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5Art. 23 Abs. 1, Art. 25 Abs. 2 und Art. 26 ZGB: Begriff des Wohnsitzes als Voraussetzung für den Anspruch auf eine ausserordentliche Rente und eine Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung7 Zitierungen
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6Anhang II zum FZA; Art. 1 lit. a Ziff. ii und lit. f Ziff. ii, Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71; Begriff des Arbeitnehmers und des Familienangehörigen; Grundsatz der Nichtdiskriminierung5 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Invalidenversicherung (Invalidenrente; Hilflosenentschädigung; Rückerstattung)6 Zitierungen
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Invalidenrente: Anspruch von Flüchtlingen4 ZitierungenIV.2002.00580· 18.09.2003 · 4 Zitierungen
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3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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