Art. 46 IVG
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Art. 46 IVG: Nachzahlung von Leistungen15 Zitierungen
-
2Art. 36 AVIG: Voranmeldung von Kurzarbeit. - Die für bestimmte Ausnahmefälle vorgesehene Regelung der verkürzten Anmeldefristen für Kurzarbeit gemäss Art. 58 Abs. 1 und 2 AVIV ist gesetzmässig (Erw. 1). - Mit der Voranm…13 Zitierungen
-
3Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Invalidenversicherung (Art. 46 IVG). - Die hinreichend substantiierte Anmeldung bleibt während der fünfjährigen Verwirkungsfrist wirksam (Bestätigung der Praxis). - Zeitlich m…12 Zitierungen
-
4Nachzahlung von Leistungen (Art. 48 IVG). - Soweit die Anmeldung bei der Invalidenversicherung (Art. 46 IVG) hinreichend substantiiert ist, bleibt sie während der fünfjährigen Verwirkungsfrist wirksam. - Begriff des ans…7 Zitierungen
-
5
-
6Art. 46 IVG und 103 lit. a OG2 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
Hilflosenetschädigung leichten Grades bei inkompletter Paraplegie. Es besteht keine Hilflosigkeit im Bereich der Verrichtung der Notdurft, wenn sich eine versicherte Person den Stuhl manuell aus dem Enddarm entfernen muss. Vor der Anmeldung für Hilflosenentschädigung bestanden keine Anhaltspunkte auf eine Hilflosigkeit, weshalb vorherige Anmeldungen für Hilfsmittel und berufliche Integration/Rente nicht auch den Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung umfassten. (BGE 8C_103/2023)0 ZitierungenIV.2022.00269· 09.12.2022 · 0 Zitierungen
-
Eintritt der relevanten Arbeitsunfähigkeit; Verjährung.0 ZitierungenBV.2009.00051· 22.12.2010 · 0 Zitierungen
-
0 Zitierungen14.10.2008 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.