Art. 26 IVV
Bestimmung des Einkommens ohne Invalidität
1 Das Einkommen ohne Invalidität (Art. 16 ATSG) bestimmt sich anhand des zuletzt vor Eintritt der Invalidität tatsächlich erzielten Erwerbseinkommens. Unterlag das in den letzten Jahren vor Eintritt der Invalidität erzielte Erwerbseinkommen starken Schwankungen, so wird auf ein angemessenes Durchschnittseinkommen abgestellt.
2 Liegt das tatsächlich erzielte Erwerbseinkommen fünf Prozent oder mehr unterhalb des branchenüblichen Zentralwertes der LSE nach Artikel 25 Abs. 3, so entspricht das Einkommen ohne Invalidität 95 Prozent dieses Zentralwertes.
3 Abs. 2 findet keine Anwendung, wenn:
- a. das Einkommen mit Invalidität nach Artikel 26bis Abs. 1 ebenfalls fünf Prozent oder mehr unterhalb des branchenüblichen Zentralwertes der LSE nach Artikel 25 Abs. 3 liegt; oder b. das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit erzielt wurde.
4 Kann das tatsächlich erzielte Erwerbseinkommen nicht oder nicht hinreichend genau bestimmt werden, so wird das Einkommen ohne Invalidität nach statistischen Werten nach Artikel 25 Abs. 3 für eine Person bei gleicher Ausbildung und entsprechenden beruflichen Verhältnissen festgelegt.
5 Tritt die Invalidität ein, nachdem die versicherte Person eine berufliche Ausbildung geplant oder begonnen hat, so wird das Einkommen ohne Invalidität nach dem statistischen Wert nach Artikel 25 Abs. 3 bestimmt, den die versicherte Person nach Beendigung der Ausbildung erreicht hätte.
6 Kann die versicherte Person aufgrund ihrer Invalidität keine berufliche Ausbildung beginnen oder abschliessen, so wird das Einkommen ohne Invalidität nach statistischen Werten nach Artikel 25 Abs. 3 bestimmt. In Abweichung von Artikel 25 Abs. 3 sind geschlechtsunabhängige Werte zu verwenden.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 48 Abs. 2 IVG, 88bis Abs. 1 IVV. - Art. 88bis Abs. 1 IVV ist nur anwendbar, wenn eine bereits laufende Rente erhöht werden soll (Erw. 1b). - Bei einer Neuanmeldung nach vorangegangener Rentenverweigerung ist für di…130 Zitierungen
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2Invalideneinkommen; Abzug vom Tabellenlohn91 Zitierungen
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3Anwendbares Recht bei intertemporalem Sachverhalt42 Zitierungen
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4Art. 26 Abs. 1 IVV: Versicherter Verdienst für die Bemessung der Invalidenrente eines Schnupperlehrlings7 Zitierungen
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56 Zitierungen
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64 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Invalidenversicherung (Invalidenrente)75 Zitierungen
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58 Zitierungen11.04.2019 · 58 Zitierungen
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28 Zitierungen16.10.2018 · 28 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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