Art. 27bis IVV

Bemessung des Invaliditätsgrades von Teilerwerbstätigen

1 Für die Bestimmung des Invaliditätsgrades von Teilerwerbstätigen werden folgende Invaliditätsgrade zusammengezählt:
  1. a. der Invaliditätsgrad in Bezug auf die Erwerbstätigkeit;
  2. b. der Invaliditätsgrad in Bezug auf die Betätigung im Aufgabenbereich.
2 Für die Berechnung des Invaliditätsgrades in Bezug auf die Erwerbstätigkeit wird:
  1. a. das Einkommen ohne Invalidität auf eine Erwerbstätigkeit, die einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent entspricht, hochgerechnet;
  2. b. das Einkommen mit Invalidität auf der Basis einer Erwerbstätigkeit, die einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent entspricht, berechnet und entsprechend an die massgebliche funktionelle Leistungsfähigkeit angepasst;
  3. c. die prozentuale Erwerbseinbusse anhand des Beschäftigungsgrades, den die Person hätte, wenn sie nicht invalid geworden wäre, gewichtet.
3 Für die Berechnung des Invaliditätsgrades in Bezug auf die Betätigung im Aufgabenbereich wird:
  1. a. der prozentuale Anteil der Einschränkungen bei der Betätigung im Aufgabenbereich im Vergleich zur Situation, wenn die versicherte Person nicht invalid geworden wäre, ermittelt;
  2. b. der Anteil nach Bst. a anhand der Differenz zwischen dem Beschäftigungsgrad nach Abs. 2 Bst. c und einer Vollerwerbstätigkeit gewichtet.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 27 und 27bis IVV: Gemischte Methode der Invaliditätsbemessung
    · 26.04.1999 · 2’180 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    ATSG
    · 15.06.2004 · 897 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    · 14.09.1978 · 612 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Gemischte Methode der Invaliditätsbemessung; anrechenbarer invaliditätsbedingter Ausfall im Haushaltbereich; Mithilfe der Familienangehörigen (Schadenminderungspflicht)
    · 06.08.2007 · 561 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Art. 27bis IVV (in der ab 1. Januar 2001 gültig gewesenen Fassung): Invaliditätsbemessungsmethode
    · 08.03.2005 · 394 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Art. 27 und 27bis IVV: Ermittlung des Rentenbeginns bei Nicht- und Teilerwerbstätigen
    · 06.01.2004 · 333 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 28.05.2014 · 71 Zitierungen
  • Invalidenversicherung
    · 18.12.2017 · 58 Zitierungen
  • Invalidenversicherung (Invalidenrente; Teilerwerbstätigkeit)
    · 30.01.2018 · 50 Zitierungen

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