Art. 34 KLV
Änderungen eines anderen Erlasses
Die Änderung der Energieverordnung vom 1. November 2017 wird in Anhang 3 geregelt.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 5 Abs. 1 Vo VIII, Art. 6 Vo 10: Preiserhöhung bei Arzneimitteln der Spezialitätenliste. - Formelle und materielle Voraussetzungen für die Bewilligung der Erhöhung der Preise von Arzneimitteln der Spezialitätenliste…82 Zitierungen
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2Art. 32 Abs. 1, Art. 33 Abs. 3, Art. 52 Abs. 1 lit. b KVG: Arzneimittel, deren Wirksamkeit nicht hinreichend nachgewiesen ist74 Zitierungen
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3Dreijährliche Überprüfung der Bedingungen für die Aufnahme in die Spezialitätenliste69 Zitierungen
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4Aufnahme von Arzneimitteln in die Spezialitätenliste (Champix)58 Zitierungen
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5Orphan Drug (Soliris bei paroxysmaler nächtlicher Hämoglobinurie); Kostenübernahme von Arzneimitteln ausserhalb der Spezialitätenliste42 Zitierungen
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6Dreijährliche Überprüfung der Bedingungen für die Aufnahme in die Spezialitätenliste; Bildung einer Vergleichsgruppe beim therapeutischen Quervergleich37 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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47 Zitierungen
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45 Zitierungen
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21 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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