Art. 24 KVG

Grundsatz

1 Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten für die Leistungen gemäss den Artikeln 25–31 nach Massgabe der in den Artikeln 32–34 festgelegten Voraussetzungen.
2 Die übernommenen Leistungen werden dem Datum beziehungsweise der Periode der Behandlung zugeordnet.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 24, Art. 25 Abs. 2 lit. d und e KVG: Abgrenzung der Leistungspflicht für Klinikaufenthalte bei Rehabilitations- und Erholungsbedürftigkeit. - Bei der medizinischen Rehabilitation gelangen Therapieformen zur Nachbeh…
    · 09.05.2000 · 67 Zitierungen
  2. 2
    Art. 10, 13, 24 und 27 BV: Spitex-Leistungen. - Frage der Wirtschaftlichkeit der Behandlung im Verhältnis zwischen Hauspflege (Spitex-Leistungen) und der Pflege im Pflegeheim. - Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung…
    · 22.09.2000 · 58 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 33 KVG in Verbindung mit Art. 33 lit. a und c KVV sowie Art. 1 KLV in Verbindung mit Anhang 1 KLV
    · 10.01.2003 · 56 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Voraussetzung der Wirtschaftlichkeit für die Kostenübernahme bei einer Hospitalisation
    · 01.04.2019 · 36 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Hauspflege
    · 18.04.2019 · 25 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Art. 7 KLV: Spitalexterne Krankenpflege bei psychisch erkrankten Personen
    · 18.03.2005 · 25 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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