Art. 4 KVG

Wahl des Versicherers

Die versicherungspflichtigen Personen können unter den Versicherern, die nach dem KVAG eine Bewilligung zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung haben, frei wählen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Schadenersatz
    · 08.09.2004 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    · 29.06.1999 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 4 Abs. 2, Art. 7 Abs. 5 KVG: Schadenersatzpflicht zufolge Nichtaufnahme in die obligatorische Krankenpflegeversicherung
    · 17.07.2003 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Denn es werden für und bezogen auf die einzelnen Versicherten keine Reserven gebildet
    · 12.03.1999 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Art. 103 lit. a OG: Parteistellung. - Weil nebst den Verfügungsadressaten auch derjenige Partei ist, der ein Rechtsmittel gegen die Verfügung ergreifen kann, sind die Legitimationsvorschriften zur Verwaltungsbeschwerde…
    · 02.12.1998 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Zulassungsbeschränkung für Leistungserbringer zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Zulassungsstopp für Medizinalpersonal); Einführungsverordnung des Kantons Zürich
    · 27.11.2003 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • VSBES.2018.151
    24.01.2020 · 5 Zitierungen
  • Krankenversicherung KVG
    VSBES.2018.151
    · 15.05.2018 · 5 Zitierungen
  • Krankenversicherung KVG
    VSBES.2020.148
    · 09.06.2020 · 3 Zitierungen

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