Art. 1 MSchG

Begriff

1 Die Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
2 Marken können insbesondere Wörter, Buchstaben, Zahlen, bildliche Darstellungen, dreidimensionale Formen oder Verbindungen solcher Elemente untereinander oder mit Farben sein.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Formmarke; Schutzausschlussgründe
    · 02.07.2003 · 75 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Formmarke; Eintragungsverfahren
    · 24.02.2004 · 64 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 1 Abs. 1, Art. 2 lit. a und b MSchG
    · 28.09.1994 · 54 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Formmarke; Gemeingut; Art. 2 lit. a MSchG
    · 20.04.2007 · 41 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Dreidimensionale Marke; massgebender Adressatenkreis
    · 19.08.2008 · 39 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Schutzunfähigkeit einer Garantiemarke; Beschwerdelegitimation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (Art. 2 lit. a MSchG; Art. 103 lit. b OG)
    · 07.06.2005 · 28 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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