Art. 30 MSchG

Entscheid und Eintragung

1 Das IGE tritt auf das Eintragungsgesuch nicht ein, wenn die Hinterlegung den Erfordernissen nach Artikel 28 Abs. 2 nicht entspricht.
2 Es weist das Eintragungsgesuch zurück, wenn:
  1. a. die Hinterlegung den in diesem Gesetz oder in der Verordnung festgelegten formalen Erfordernissen nicht entspricht;
  2. b. die vorgeschriebenen Gebühren nicht bezahlt sind;
  3. c. absolute Ausschlussgründe vorliegen;
  4. d. die Garantie- oder Kollektivmarke den Erfordernissen der Artikel 21–23 nicht entspricht;
  5. e. die geografische Marke den Erfordernissen der Artikel 27a–27c nicht entspricht.
3 Es trägt die Marke ein, wenn keine Zurückweisungsgründe vorliegen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Markenschutz; geografische Angaben; irreführende Zeichen (Art. 2 lit. c, Art. 30 Abs. 2 lit. c und Art. 47 Abs. 1 MSchG)
    · 08.09.2006 · 31 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Dreidimensionale Marke; massgebender Adressatenkreis
    · 19.08.2008 · 18 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Schutzunfähigkeit einer Garantiemarke; Beschwerdelegitimation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (Art. 2 lit. a MSchG; Art. 103 lit. b OG)
    · 07.06.2005 · 17 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Formmarke; Eintragungsverfahren
    · 24.02.2004 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Irreführende Zeichen; Herkunftsangaben für Dienstleistungen
    · 08.03.2021 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Schutzverweigerung gegenüber einer international registrierten Marke
    · 10.09.2009 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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