Art. 17 MWSTV
Gruppenbildung
1 Der Kreis der Mitglieder der Mehrwertsteuergruppe kann, innerhalb der zur Teilnahme an der Gruppenbesteuerung Berechtigten, frei bestimmt werden.
2 Die Bildung mehrerer Teilgruppen ist zulässig.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 17 Abs. 3 MWSTV: Gruppenbesteuerung34 Zitierungen
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2Leistungen in Ausübung hoheitlicher Gewalt26 Zitierungen
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3Leistungen von Tierärzten und Tierkliniken10 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Mehrwertsteuer (MWSTV); 3. Quartal 1996 bis 2. Quartal 199729 Zitierungen
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24 Zitierungen
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Mehrwertsteuer (Geschäftsbücher, Schätzung)17 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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