Art. 29 MWSTV

Subventionen und andere öffentlich-rechtliche Beiträge

1 Als Subventionen oder andere öffentlich-rechtliche Beiträge gelten unter Vorbehalt von Artikel 18 Abs. 3 MWSTG namentlich die von Gemeinwesen ausgerichteten:
  1. a. Finanzhilfen im Sinn von Artikel 3 Abs. 1 des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 1990 (SuG);
  2. b. Abgeltungen im Sinn von Artikel 3 Abs. 2 Bst. a SuG, sofern kein Leistungsverhältnis vorliegt;
  3. c. Forschungsbeiträge, sofern dem Gemeinwesen kein Exklusivrecht auf die Resultate der Forschung zusteht;
  4. d. mit den Buchstaben a–c vergleichbaren Mittelflüsse, die gestützt auf kantonales und kommunales Recht ausgerichtet werden.
2 Ein Gemeinwesen kann Mittel gegenüber dem Empfänger oder der Empfängerin bis zum Ablauf der Frist von Artikel 72 Abs. 1 MWSTG jener Steuerperiode, in der die Auszahlung erfolgt, als Subvention oder anderen öffentlich-rechtlichen Beitrag bezeichnen.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Mehrwertsteuer
    · 25.08.2000 · 60 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Beschränkung des Vorsteuerabzugsrechts auf Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung, Getränke und Geschäftsreisen
    · 14.03.1997 · 45 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Begriff der Subventionen und der anderen öffentlich-rechtlichen Beiträge; Mittelflüsse zwischen Dienststellen desselben Gemeinwesens
    · 22.11.2022 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Charakter und Rechtsfolgen eines Investitionsbeitrags, der durch die öffentliche Hand ausgerichtet wird und der Förderung der privatwirtschaftlich erbrachten medizinischen Spitzenforschung dient
    · 13.06.2023 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Übergangsrechtliche Behandlung von Abonnementsverträgen
    · 15.05.1997 · 5 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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