Art. 30 MWSTV

Weiterleiten von Mittelflüssen, die nicht als Entgelte gelten

1 Das Weiterleiten von Mittelflüssen, die nach Artikel 18 Abs. 2 MWSTG nicht als Entgelte gelten, namentlich innerhalb von Bildungs- und Forschungskooperationen, unterliegt nicht der Steuer.
2 Die Kürzung des Vorsteuerabzugs nach Artikel 33 Abs. 2 MWSTG erfolgt beim letzten Zahlungsempfänger oder der letzten Zahlungsempfängerin.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Mehrwertsteuer
    · 25.08.2000 · 74 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Beschränkung des Vorsteuerabzugsrechts auf Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung, Getränke und Geschäftsreisen
    · 14.03.1997 · 24 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Charakter und Rechtsfolgen eines Investitionsbeitrags, der durch die öffentliche Hand ausgerichtet wird und der Förderung der privatwirtschaftlich erbrachten medizinischen Spitzenforschung dient
    · 13.06.2023 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Verjährung
    · 25.04.2003 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.