Art. 107 OG
Entscheid
1 Das Bundesgericht darf nicht über die Begehren der Parteien hinausgehen.
2 Heisst das Bundesgericht die Beschwerde gut, so entscheidet es in der Sache selbst oder weist diese zu neuer Beurteilung an die Vorinstanz zurück. Es kann die Sache auch an die Behörde zurückweisen, die als erste Instanz entschieden hat.
3 Erachtet das Bundesgericht eine Beschwerde auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen oder der internationalen Amtshilfe in Steuersachen als unzulässig, so fällt es den Nichteintretensentscheid innert 15 Tagen seit Abschluss eines allfälligen Schriftenwechsels. Auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen ist es nicht an diese Frist gebunden, wenn das Auslieferungsverfahren eine Person betrifft, gegen deren Asylgesuch noch kein rechtskräftiger Endentscheid vorliegt.
4 Über Beschwerden gegen Entscheide des Bundespatentgerichts über die Erteilung einer Lizenz nach Artikel 40d des Patentgesetzes vom 25. Juni 1954 entscheidet das Bundesgericht innerhalb eines Monats nach Anhebung der Beschwerde.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 89 Abs. 1 OG (Fristversäumnis wegen fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung)48 Zitierungen
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2Art. 150 und 107 Abs. 1 OG: Wahrung der Frist bei Leistung eines Gerichtskostenvorschusses. - Art. 107 Abs. 1 OG ist nicht nur für Beschwerden, sondern sinngemäss auch für andere an Fristen gebundene Eingaben sowie für…33 Zitierungen
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3Rechtsmittelweg ans Bundesgericht gegen (Sonder-)Nutzungspläne; kantonales Rechtsmittelverfahren15 Zitierungen
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413 Zitierungen
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59 Zitierungen
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6Sie kann nur innert eines vernünftigen Zeitraums an den Richter weitergezogen werden (Erw. 2)8 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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8 Zitierungen06.03.2001 · 8 Zitierungen
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di importanza nazionale iscritto in un inven- tario federale, di norme federali e cantonali attinenti al- la tutela delle superficie agricole SAC e alla procedura di loro adozione, degli art. 25 LPAmb e 40 OIF, nonché della OIAt, riguardo alle immissioni. I ricorrenti fanno poi va- lere violazioni della garanzia costituzionale della pro- prietà e del diritto al contraddittorio, nonché un diniego di giustizia formale per carenza di motivazione.2 Zitierungen
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Konkursandrohung1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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