Art. 52 OG

Zusammenrechnung

Mehrere in einer vermögensrechtlichen Sache von der gleichen Partei oder von Streitgenossen und Streitgenossinnen geltend gemachte Begehren werden zusammengerechnet, sofern sie sich nicht gegenseitig ausschliessen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anforderungen an den Entscheid der kantonalen Behörde
    · 07.12.1993 · 8 Zitierungen
  2. 2
    Anfechtung einer Schuldanerkennung wegen Drohung (Art. 29 und 30 OR). 1. Rückweisung der Streitsache gemäss Art. 52 OG, weil das angefochtene Urteil widersprüchliche Feststellungen über das Ergebnis der Beweisführung en…
    · 28.05.1984 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Verdeutlichung der Rechtsprechung)
    · 30.09.1988 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Berufung, Anforderung an das kantonale Urteil
    · 27.06.1964 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Internationales Privatrecht, anwendbares Recht (Änderung der Rechtsprechung)
    · 25.08.1961 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    BGE 74_II_180
    01.01.1948 · 1 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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