Art. 53 OG
Widerklage
1 Der Betrag einer Widerklage wird nicht mit demjenigen der Hauptklage zusammengerechnet.
2 Schliessen die in Hauptklage und Widerklage geltend gemachten Ansprüche einander aus und erreicht eine der beiden Klagen die Streitwertgrenze nicht, so gilt die Streitwertgrenze auch für diese Klage als erreicht, wenn sich die Beschwerde auf beide Klagen bezieht.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Materielle Beschwer als Eintretensvoraussetzung4 Zitierungen
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21. Art. 53 Abs. 1, 74 OG3 Zitierungen
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3Unzulässigkeit der Berufung der Staatsanwaltschaft, mit der die Auferlegung einer Wartefrist zur Wiederverheiratung verlangt wird. 1. Der Staatsanwaltschaft steht in bezug auf Art. 150 ZGB keine Berufungslegitimation zu…2 Zitierungen
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4Prozess über die Gültigkeit und die Wirkungen eines unter Lebenden errichteten Trusts zugunsten der Kinder des Errichters. 1. Berufung an das Bundesgericht1 Zitierungen
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5Streitverkündungsklage; Nebenintervention; Beschwerderecht vor Bundesgericht0 Zitierungen
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60 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Darlehen; Gültigkeit der Verträge2 Zitierungen
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Internationale Zuständigkeit; Unzuständigkeitseinrede2 Zitierungen
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2 Zitierungen29.07.2008 · 2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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