Art. 53 OG

Widerklage

1 Der Betrag einer Widerklage wird nicht mit demjenigen der Hauptklage zusammengerechnet.
2 Schliessen die in Hauptklage und Widerklage geltend gemachten Ansprüche einander aus und erreicht eine der beiden Klagen die Streitwertgrenze nicht, so gilt die Streitwertgrenze auch für diese Klage als erreicht, wenn sich die Beschwerde auf beide Klagen bezieht.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Materielle Beschwer als Eintretensvoraussetzung
    · 28.02.1994 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    1. Art. 53 Abs. 1, 74 OG
    · 02.09.1955 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Unzulässigkeit der Berufung der Staatsanwaltschaft, mit der die Auferlegung einer Wartefrist zur Wiederverheiratung verlangt wird. 1. Der Staatsanwaltschaft steht in bezug auf Art. 150 ZGB keine Berufungslegitimation zu…
    · 10.02.1987 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Prozess über die Gültigkeit und die Wirkungen eines unter Lebenden errichteten Trusts zugunsten der Kinder des Errichters. 1. Berufung an das Bundesgericht
    · 29.01.1970 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Streitverkündungsklage; Nebenintervention; Beschwerderecht vor Bundesgericht
    · 11.04.2016 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    · 22.11.1979 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Darlehen; Gültigkeit der Verträge
    · 03.12.2012 · 2 Zitierungen
  • Internationale Zuständigkeit; Unzuständigkeitseinrede
    · 18.12.2008 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  • 29.07.2008 · 2 Zitierungen

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