Art. 78 OG
Grundsatz
1 Das Bundesgericht beurteilt Beschwerden gegen Entscheide in Strafsachen.
2 Der Beschwerde in Strafsachen unterliegen auch Entscheide über:
- a. Zivilansprüche, wenn diese zusammen mit der Strafsache zu behandeln sind;
- b. den Vollzug von Strafen und Massnahmen.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid (Art. 93 BGG); Beschwerdeberechtigung des Betreibungs- und Konkursamtes (Art. 76 Abs. 1 lit. b BGG); Umfang der Haftung für die Kosten des mangels Aktiven eingestellten Konkurses…3 Zitierungen
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2Zustellung des Entscheides der kantonalen Aufsichtsbehörde und Fristbeginn für den Rekurs (Art. 19 Abs. 1 SchKG)2 Zitierungen
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3Armenrecht (Art. 152 OG); Beweismittel und Beweiserhebung im betreibungsrechtlichen Beschwerdeverfahren; Nova (Art. 79 Abs. 1 zweiter Satz OG); Ermittlung des pfändbaren Einkommens (Art. 93 SchKG). 1. Im Rekursverfahren…2 Zitierungen
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4Beiratschaft gemäss Art. 28 ff. des Bundesgesetzes vom 4. Dezember 1947 über die Schuldbetreibung gegen Gemeinden und andere Körperschaften des kantonalen öffentlichen Rechts (SR 282.11)1 Zitierungen
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5Lohnpfändung, Inhalt der Pfändungsurkunde1 Zitierungen
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6Kosten des geschlossenen Verfahrens1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Aufsichtsbeschwerde0 ZitierungenSCBES.2025.88· 29.01.2026 · 0 Zitierungen
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Ermächtigung zur Prozessführung durch das Konkursamt0 Zitierungen
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Zustellung eines Zahlungsbefehls; Gebühr0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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