Art. 109 OR
Wirkung des Rücktritts
1 Wer vom Vertrage zurücktritt, kann die versprochene Gegenleistung verweigern und das Geleistete zurückfordern.
2 Überdies hat er Anspruch auf Ersatz des aus dem Dahinfallen des Vertrages erwachsenen Schadens, sofern der Schuldner nicht nachweist, dass ihm keinerlei Verschulden zur Last falle.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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2Rückforderungsanspruch aufgrund zuviel bezahlter Akontozahlungen26 Zitierungen
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320 Zitierungen
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413 Zitierungen
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5BGE 60_II_278 Zitierungen01.01.1934 · 8 Zitierungen
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6Gutgläubigkeit als Voraussetzung für ein faktisches Arbeitsverhältnis7 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Grundstückkaufvertrag8 Zitierungen
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Werkvertrag; Verzug4 Zitierungen
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3 Zitierungen13.12.2018 · 3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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