Art. 109 OR

Wirkung des Rücktritts

1 Wer vom Vertrage zurücktritt, kann die versprochene Gegenleistung verweigern und das Geleistete zurückfordern.
2 Überdies hat er Anspruch auf Ersatz des aus dem Dahinfallen des Vertrages erwachsenen Schadens, sofern der Schuldner nicht nachweist, dass ihm keinerlei Verschulden zur Last falle.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 16.05.1988 · 35 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Rückforderungsanspruch aufgrund zuviel bezahlter Akontozahlungen
    · 06.03.2000 · 26 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    · 15.01.1997 · 20 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Verjährung des Rückforderungsanspruchs für irrtümlich erbrachte Leistungen (Art. 67 und 127 OR)
    · 13.03.2007 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    BGE 60_II_27
    01.01.1934 · 8 Zitierungen
  6. 6
    Gutgläubigkeit als Voraussetzung für ein faktisches Arbeitsverhältnis
    · 23.11.2005 · 7 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Grundstückkaufvertrag
    · 18.01.2006 · 8 Zitierungen
  • Werkvertrag; Verzug
    · 31.03.2020 · 4 Zitierungen
  • 13.12.2018 · 3 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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