Art. 111 OR

Vertrag zu Lasten eines Dritten

Wer einem andern die Leistung eines Dritten verspricht, ist, wenn sie nicht erfolgt, zum Ersatze des hieraus entstandenen Schadens verpflichtet.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Bürgschaft oder Garantievertrag? Akzessorietät als Abgrenzungskriterium (E. 2b)
    · 17.11.1987 · 43 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Kumulative Schuldübernahme (Art. 143 OR) oder Bürgschaft (Art. 492 OR)? Allgemeine Abgrenzung (E. 2.1)
    · 23.09.2003 · 40 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Umfang der Substanziierungspflicht bei Abruf der Garantiesumme
    · 13.02.2012 · 18 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Vereinbarung über die Frühpensionierung einer Arbeitnehmerin; Vertragsauslegung (Art. 18 Abs. 1 OR); Garantievertrag (Art. 111 OR)
    · 05.08.2005 · 16 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Bürgschaft oder selbständiges Schuldversprechen? 1. Art. 111 und 492 OR
    · 17.09.1975 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    BGE 56_II_375
    18.11.1930 · 7 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Garantievertrag
    · 14.09.2009 · 12 Zitierungen
  • Provisorische Rechtsöffnung
    · 16.04.2019 · 9 Zitierungen
  • 30.09.2013 · 7 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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