Art. 23 OR
Wirkung
Der Vertrag ist für denjenigen unverbindlich, der sich beim Abschluss in einem wesentlichen Irrtum befunden hat.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Aufhebung eines öffentlichrechtlichen Arbeitsvertrags wegen Willensmangels85 Zitierungen
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2Anfechtung einer Entschädigungsvereinbarung58 Zitierungen
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3Aberkennungsklage in einer Betreibung auf Sicherheitsleistung (Art. 38 und 83 Abs. 2 SchKG); Sicherstellung einer Forderung als "Gegenleistung" für ein Stillhalten des Gläubigers; kommt dem Bestand der zu sichernden For…55 Zitierungen
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4Grundlagenirrtum bei gerichtlichem Vergleich über die Erstreckungsdauer nach Kündigung wegen Eigenbedarfs; rechtsmissbräuchliches Verhalten (Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4, Art. 25 Abs. 1, Art. 271a Abs. 3 lit. a und Art. 272 A…39 Zitierungen
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5Vertragsrechtliche Auswirkungen einer Beamtenbestechung38 Zitierungen
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6Grundlagenirrtum, Schadenersatz. 1. Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR30 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Grundstückkauf; Grundlagenirrtum15 Zitierungen
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Grundlagenirrtum11 Zitierungen
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10 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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