Art. 243 OR

1 Das Schenkungsversprechen bedarf zu seiner Gültigkeit der schriftlichen Form.
2 Sind Grundstücke oder dingliche Rechte an solchen Gegenstand der Schenkung, so ist zu ihrer Gültigkeit die öffentliche Beurkundung erforderlich.
3 Ist das Schenkungsversprechen vollzogen, so wird das Verhältnis als Schenkung von Hand zu Hand beurteilt.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Vollstreckung eines wegen Formmangels nichtigen Schenkungsversprechens
    · 04.12.2009 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Schenkung durch Anweisung. 1. Art. 466 f. OR
    · 30.01.1979 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Unsittliche Zuwendung (Art. 20 Abs. 1 OR)
    · 17.01.1983 · 2 Zitierungen
  4. 4
    Erbteilung (Art. 634 ZGB). 1. Der Willensvollstrecker ist allein kraft seines Amtes nicht ermächtigt, den Teilungsvertrag im Namen einzelner Erben zu unterzeichnen
    · 13.05.1976 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Prozess über die Gültigkeit und die Wirkungen eines unter Lebenden errichteten Trusts zugunsten der Kinder des Errichters. 1. Berufung an das Bundesgericht
    · 29.01.1970 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    · 24.09.1991 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Obergericht / Handelsgericht / 2. Kammer — HOR.2021.17
    HOR.2021.17
    · 21.08.2025 · 1 Zitierungen
  • Obergericht / Strafgericht / Beschwerdekammer in Strafsachen — SBK.2024.194
    SBK.2024.194
    · 10.02.2025 · 1 Zitierungen
  • Obergericht / Strafgericht / Beschwerdekammer in Strafsachen — SBK.2024.195
    SBK.2024.195
    · 10.02.2025 · 1 Zitierungen

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