Art. 269b OR
Indexierte Mietzinse
Die Vereinbarung, dass der Mietzins einem Index folgt, ist nur gültig, wenn der Mietvertrag für mindestens fünf Jahre abgeschlossen und als Index der Landesindex der Konsumentenpreise vorgesehen wird.
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Mietzinserhöhung; indexierte Mietzinse (Art. 269b OR)9 Zitierungen
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2Mietvertrag; indexierte und gestaffelte Mietzinse (Art. 269b OR und Art. 269c OR)6 Zitierungen
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3Indexierte Mietzinse; Anpassungen nach Ablauf der Indexdauer0 Zitierungen
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4Herabsetzung des Mietzinses (Art. 270a OR)0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Herabsetzung des Mietzinses; Kündigung3 Zitierungen
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Mietvertrag; Mietzinserhöhung, Berufung gegen den Sitzungs-Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, vom 11. März 2004.1 Zitierungen
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Forderung0 ZitierungenHG140252· 12.07.2019 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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