Art. 325 OR

Abtretung und Verpfändung von Lohnforderungen

1 Zur Sicherung familienrechtlicher Unterhalts- und Unterstützungspflichten kann der Arbeitnehmer künftige Lohnforderungen so weit abtreten oder verpfänden, als sie pfändbar sind; auf Ansuchen eines Beteiligten setzt das Betreibungsamt am Wohnsitz des Arbeitnehmers den nach Artikel 93 des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes vom 11. April 1889 unpfändbaren Betrag fest.
2 Die Abtretung und die Verpfändung künftiger Lohnforderungen zur Sicherung anderer Verbindlichkeiten sind nichtig.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Zessionsverbot zulasten des Arbeitnehmers. 1. Art. 164 OR
    · 25.04.1986 · 3 Zitierungen
  2. 2
    Abtretung von Lohnforderungen (Art. 325 OR); Notbedarf (Art. 93 SchKG). 1. Die Frage der Rechtsgültigkeit einer Lohnzession ist eine solche des materiellen Rechts
    · 15.10.1984 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Verbot der Abtretung oder Verpfändung von Lohnansprüchen (Art. 325 OR; Art. 1-4 SchlTZGB)
    · 05.12.1991 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Lohnabtretung
    · 26.09.1969 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Vor der Konkurseröffnung abgetretene künftige Lohnforderungen im Konkurs des Zedenten (Art. 197 Abs. 2 und Art. 265 Abs. 2 SchKG)
    · 22.01.1988 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Festsetzung des unpfändbaren Lohnbetrages (Art. 325 Abs. 1 OR)
    · 27.01.1988 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Sozialhilfe
    · 05.10.2023 · 1 Zitierungen
  • 09.11.2023 · 0 Zitierungen
  • Obergericht / Strafgericht / Beschwerdekammer in Strafsachen — SBK.2022.146
    SBK.2022.146
    · 07.12.2022 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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