Art. 331c OR

Gesundheitliche Vorbehalte

Vorsorgeeinrichtungen dürfen für die Risiken Tod und Invalidität einen Vorbehalt aus gesundheitlichen Gründen machen. Dieser darf höchstens fünf Jahre betragen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 27 Abs. 2, 39 Abs. 2 BVG, Art. 331a Abs. 1 OR: Freizügigkeitsleistung. - Zur Entstehung des Anspruchs auf Freizügigkeitsleistung (Erw. 2). - Der Anspruch auf Freizügigkeitsleistung darf grundsätzlich auch bei absic…
    · 25.02.1988 · 28 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Personalfürsorgestiftung; Haftung des Stiftungsorgans; Schaden; Verrechenbarkeit mit Freizügigkeitsleistungen (Art. 43 OR, Art. 331c Abs. 1 u. 2 OR). 1. Schadensberechnung, wenn der Schaden von einer ungewissen Konkursd…
    · 19.02.1985 · 25 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 29 BVG, Art. 331c OR: Übertragung der Freizügigkeitsleistung. - Im Obligatoriumsbereich ist gemäss Art. 29 BVG (vorbehältlich Abs. 2) die Freizügigkeitsleistung bei ununterbrochener Weiterführung der obligatorische…
    · 18.05.1989 · 15 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Rücktritt vom Vorsorgevertrag in der weitergehenden beruflichen Vorsorge
    · 28.10.2003 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    · 19.12.1988 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Personalfürsorgestiftungen
    · 07.07.1980 · 7 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Berufliche Vorsorge
    · 25.01.2018 · 9 Zitierungen
  • 17.08.2016 · 8 Zitierungen
  • 20.08.2007 · 4 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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