Art. 402 OR

Verpflichtungen des Auftraggebers

1 Der Auftraggeber ist schuldig, dem Beauftragten die Auslagen und Verwendungen, die dieser in richtiger Ausführung des Auftrages gemacht hat, samt Zinsen zu ersetzen und ihn von den eingegangenen Verbindlichkeiten zu befreien.
2 Er haftet dem Beauftragten für den aus dem Auftrage erwachsenen Schaden, soweit er nicht zu beweisen vermag, dass der Schaden ohne sein Verschulden entstanden ist.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Vermögensverwaltung durch eine Bank; Herausgabe von Vertriebsentschädigungen für Anlageprodukte
    · 30.10.2012 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Girovertrag mit Kontokorrentabrede; Überweisungsauftrag
    · 07.06.1984 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    BGE 59_II_245
    04.07.1933 · 5 Zitierungen
  4. 4
    Haftung der Bank, die Sparguthaben aufgrund gefälschter Vollmacht an einen Dritten ausbezahlt
    · 02.07.1985 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    BGE 78_II_42
    01.01.1952 · 3 Zitierungen
  6. 6
    Arrestierbarkeit von Akkreditivdokumenten im internationalen Akkreditivgeschäft. 1. Werden bei der Korrespondenzbank Akkreditivdokumente eingereicht, die an Order oder auf den Namen der Akkreditivbank lauten, so erwirbt…
    · 05.02.1987 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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