Art. 419 OR
Wer für einen anderen ein Geschäft besorgt, ohne von ihm beauftragt zu sein, ist verpflichtet, das unternommene Geschäft so zu führen, wie es dem Vorteile und der mutmasslichen Absicht des anderen entspricht.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Gewinnherausgabe7 Zitierungen
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2Persönlichkeitsverletzung durch Mitwirkung an einer Medienkampagne4 Zitierungen
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3Forderungsklage eines vom Generalunternehmer nicht voll bezahlten, nicht durch ein gesetzliches Pfandrecht gesicherten Bauunternehmers gegen den Bauherrn4 Zitierungen
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4Sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts3 Zitierungen
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5Verjährung des Gewinnherausgabeanspruchs gemäss Art. 423 Abs. 1 OR3 Zitierungen
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6Einbau von Material in ein fremdes Grundstück2 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Architekturvertrag; Geschäftsführung ohne Auftrag; Honorar5 Zitierungen
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4 Zitierungen25.09.2017 · 4 Zitierungen
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4 Zitierungen08.04.2013 · 4 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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