Art. 419 OR

Wer für einen anderen ein Geschäft besorgt, ohne von ihm beauftragt zu sein, ist verpflichtet, das unternommene Geschäft so zu führen, wie es dem Vorteile und der mutmasslichen Absicht des anderen entspricht.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Gewinnherausgabe
    · 07.12.2006 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Persönlichkeitsverletzung durch Mitwirkung an einer Medienkampagne
    · 09.06.2017 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Forderungsklage eines vom Generalunternehmer nicht voll bezahlten, nicht durch ein gesetzliches Pfandrecht gesicherten Bauunternehmers gegen den Bauherrn
    · 21.06.1973 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts
    · 04.07.2014 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Verjährung des Gewinnherausgabeanspruchs gemäss Art. 423 Abs. 1 OR
    · 17.07.2000 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Einbau von Material in ein fremdes Grundstück
    · 03.10.1955 · 2 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Architekturvertrag; Geschäftsführung ohne Auftrag; Honorar
    · 31.03.2008 · 5 Zitierungen
  • 25.09.2017 · 4 Zitierungen
  • 08.04.2013 · 4 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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