Art. 700 OR

1 Der Verwaltungsrat teilt den Aktionären die Einberufung der Generalversammlung mindestens 20 Tage vor dem Versammlungstag mit.
2 In der Einberufung sind bekanntzugeben: 1. das Datum, der Beginn, die Art und der Ort der Generalversammlung; 2. die Verhandlungsgegenstände; 3. die Anträge des Verwaltungsrats und bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind, eine kurze Begründung dieser Anträge; 4. gegebenenfalls die Anträge der Aktionäre samt kurzer Begründung; 5. gegebenenfalls der Name und die Adresse des unabhängigen Stimmrechtsvertreters.
3 Der Verwaltungsrat stellt sicher, dass die Verhandlungsgegenstände die Einheit der Materie wahren, und legt der Generalversammlung alle Informationen vor, die für ihre Beschlussfassung notwendig sind.
4 Er darf die Verhandlungsgegenstände in der Einberufung summarisch darstellen, sofern er den Aktionären weiterführende Informationen auf anderem Weg zugänglich macht.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Aktiengesellschaft; Anfechtung eines Generalversammlungsbeschlusses über die Sanierung der Gesellschaft durch Herabsetzung des Aktienkapitals auf Null mit anschliessender Wiedererhöhung auf den früheren Betrag (Art. 650…
    · 07.07.1995 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Anfechtung eines Generalversammlungsbeschlusses. 1. Art. 700 Abs. 1 OR
    · 07.06.1977 · 5 Zitierungen
  3. 3
    Aktienrecht; Anspruch des Aktionärs auf Einleitung einer Sonderprüfung
    · 20.12.2006 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Verfahren für die Einleitung einer Sonderprüfung in einer Aktiengesellschaft
    · 10.02.2012 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    · 24.04.1990 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Aktienrecht
    · 05.02.1960 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 27.06.2000 · 4 Zitierungen
  • 30.01.2023 · 2 Zitierungen
  • 13.01.2022 · 2 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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