Art. 705 OR

1 Die Generalversammlung kann alle Personen, die sie gewählt hat, abberufen.
2 Entschädigungsansprüche der Abberufenen bleiben vorbehalten.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 52 AHVG, Art. 104 und 105 Abs. 2 OG. - Die vom Verwaltungsratsmitglied einer Aktiengesellschaft nach seiner Demissionserklärung für die Gesellschaft vorgenommenen Handlungen gehören zur Tatbestandsfeststellung, wog…
    · 15.01.1986 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Haftung und Honoraranspruch des Geschäftsführers einer GmbH für die Zeit nach der Abberufung, wenn die Abberufung nicht in das Handelsregister eingetragen worden ist (Art. 932, 933, Art. 814 Abs. 3, Art. 754 ff. und Art…
    · 10.09.1985 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    · 08.06.1954 · 1 Zitierungen
  4. 4
    Nicht durchgeführte Generalversammlung; Ende des Verwaltungsratsmandats
    · 03.12.2021 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Widerruf des Auflösungsbeschlusses einer Aktiengesellschaft
    · 18.07.1997 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe von Vorratsaktien; Klage auf Aufhebung von Beschlüssen der Generalversammlung (Art. 706 OR). 1. Zulässigkeit von Vorratsaktien (E. 4). 2. Der Verstoss gegen das Gesetz oder die S…
    · 25.06.1991 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Vorsorgliche Massnahmen
    HE200208
    · 24.06.2020 · 1 Zitierungen
  • Befehl
    HG190174
    · 07.12.2022 · 0 Zitierungen
  • Forderung aus Arbeitsverhältnis / Forderung aus Persönlichkeitsverletzung
    ZKBER.2020.42
    · 31.03.2021 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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