Art. 706a OR
1 Das Anfechtungsrecht erlischt, wenn die Klage nicht spätestens zwei Monate nach der Generalversammlung angehoben wird.
2 Ist der Verwaltungsrat Kläger, so bestellt das Gericht einen Vertreter für die Gesellschaft.
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Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Aktienbuch; Nichtigkeit eines Universalversammlungsbeschlusses26 Zitierungen
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2Mitwirkung Unbefugter bei der Beschlussfassung in der Aktiengesellschaft (Art. 691 Abs. 2 und 3 OR); Rechtsschutzinteresse13 Zitierungen
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3Kapitalschnitt auf Null mit anschliessender Wiedererhöhung des Aktienkapitals zum Zwecke der Sanierung ("Harmonika"; Art. 732a Abs. 1 OR)7 Zitierungen
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4Missachtung der Vorzugsrechte der Partizipanten5 Zitierungen
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5AArt. 6b Covid-19-Verordnung 2; Durchführung der Generalversammlung auf schriftlichem Weg; individuelles Antragsrecht der Aktionäre0 Zitierungen
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6Monatsfrist zur Anfechtung eines Vereinsbeschlusses; Verwirkung0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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5 Zitierungen27.06.2000 · 5 Zitierungen
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3 Zitierungen02.10.2012 · 3 Zitierungen
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3 Zitierungen12.10.2004 · 3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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