Art. 717 OR
Im Allgemeinen
1 Die Mitglieder des Verwaltungsrates sowie Dritte, die mit der Geschäftsführung befasst sind, müssen ihre Aufgaben mit aller Sorgfalt erfüllen und die Interessen der Gesellschaft in guten Treuen wahren.
2 Sie haben die Aktionäre unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Aktienrechtliche Verantwortlichkeit63 Zitierungen
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2Treuepflicht von geschäftsleitenden Organen einer Aktiengesellschaft im Arbeitsverhältnis47 Zitierungen
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4- des strengen Verschuldensmassstabes auch bei der Delegation von Geschäftsführungskompetenzen (Erw. 4a).43 Zitierungen
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517 Zitierungen
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6Aktienrecht; Anspruch des Aktionärs auf Einleitung einer Sonderprüfung9 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Alters- und Hinterlassenenversicherung21 Zitierungen
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Aktienrechtliche Verantwortlichkeit20 Zitierungen
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15 Zitierungen13.12.2016 · 15 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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