Art. 72 OR
Wahlobligation
Ist die Schuldpflicht in der Weise auf mehrere Leistungen gerichtet, dass nur die eine oder die andere erfolgen soll, so steht die Wahl dem Schuldner zu, insofern sich aus dem Rechtsverhältnis nicht etwas anderes ergibt.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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11. Art. 19 Abs. 1, 22, 112 OR7 Zitierungen
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2Hinterlegung bei unverschuldeter Ungewissheit über die Person des Gläubigers (Art. 96 und 168 Abs. 1 OR)4 Zitierungen
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3Anspruch des Arbeitnehmers auf ein Arbeitszeugnis (Art. 330a OR)2 Zitierungen
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41. Art. 22 OR2 Zitierungen
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5Kauf oder Tausch von Grundstücken2 Zitierungen
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6Rückkaufswert einer Leibrente während deren Laufzeit als vom steuerbaren Vermögen des Rentenschuldners abziehbare Verbindlichkeit1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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1 Zitierungen12.11.2019 · 1 Zitierungen
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