Art. 741 OR

1 Die Generalversammlung kann die von ihr ernannten Liquidatoren jederzeit abberufen.
2 Auf Antrag eines Aktionärs kann das Gericht, sofern wichtige Gründe vorliegen, Liquidatoren abberufen und nötigenfalls andere ernennen.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Abberufung eines Liquidators
    · 23.10.2006 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Abberufung von Liquidatoren einer Aktiengesellschaft durch den Richter. 1. Beim Verfahren auf Abberufung von Liquidatoren, deren Mandat auf Gesetz, Statuten, Gesellschaftsbeschluss oder Vertrag beruht, handelt es sich u…
    · 11.03.1991 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Auflösung einer juristischen Person mit widerrechtlichem Zweck (Art. 57 Abs. 1 und 3 ZGB). 1. Die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit einer juristischen Person ist persönlichkeitsrechtlicher Natur (E. 2). 2. Bei der…
    · 09.03.1986 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Widerruf des Auflösungsbeschlusses einer Aktiengesellschaft
    · 18.07.1997 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 13.08.2001 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  • Rekurs gegen die Verfügung der II. Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Zürich vom 9. April 2021 (LF200066-O)
    VR210003
    · 28.09.2021 · 0 Zitierungen
  • 13.12.2016 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.