Art. 814 OR

1 Jeder Geschäftsführer ist zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt.
2 Die Statuten können die Vertretung abweichend regeln, jedoch muss mindestens ein Geschäftsführer zur Vertretung befugt sein. Für Einzelheiten können die Statuten auf ein Reglement verweisen.
3 Die Gesellschaft muss durch eine Person vertreten werden können, die Wohnsitz in der Schweiz hat. Diese Person muss Geschäftsführer oder Direktor sein. Sie muss Zugang zum Anteilbuch haben.
4 Für den Umfang und die Beschränkung der Vertretungsbefugnis sowie für Verträge zwischen der Gesellschaft und der Person, die sie vertritt, sind die Vorschriften des Aktienrechts entsprechend anwendbar.
5 Die zur Vertretung der Gesellschaft befugten Personen haben in der Weise zu zeichnen, dass sie der Firma der Gesellschaft ihre Unterschrift beifügen.
6 …

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 819 und 827 OR: Organhaftung bei der GmbH
    · 29.05.2000 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Haftung und Honoraranspruch des Geschäftsführers einer GmbH für die Zeit nach der Abberufung, wenn die Abberufung nicht in das Handelsregister eingetragen worden ist (Art. 932, 933, Art. 814 Abs. 3, Art. 754 ff. und Art…
    · 10.09.1985 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Der Umfang der Vertretungsmacht der Organe einer juristischen Person richtet sich nach dem die Handlungsfähigkeit derselben beherrschenden Personalstatut (Erw. 1)
    · 16.12.1969 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Konkurseröffnung über eine GmbH (Art. 192 SchKG); Legitimation zur Weiterziehung des Konkursdekretes (Art. 174 SchKG)
    · 22.05.2009 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Änderung des Anwendungsbereichs der Konkursbetreibung und übergangsrechtliche Folgen
    · 02.10.2008 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    · 22.11.1979 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • · 13.04.2026 · 1 Zitierungen
  • · 09.04.2026 · 1 Zitierungen
  • Ernennung einer Vertretung der Gesellschaft in der Schweiz oder eines Sachwalters bzw. Auflösung der Gesellschaft nach Art. 731b OR
    ZKBER.2020.70
    · 29.06.2020 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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