Sachverhalt
Der vorliegende Fall betrifft ein Konkursverfahren gegen X., den ehemaligen Geschäftsführer der Gesellschaft Z. GmbH. Der Gläubiger Y. hat am 19. November 2007 einen Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens gestellt, zu diesem Zeitpunkt war X. noch als Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen. Die Löschung von X. aus dem Handelsregister wurde jedoch am 14. Dezember 2007 veröffentlicht. Am 7. Januar 2008 hat Y. einen Konkursantrag gegen X. gestellt. Trotz der Aufhebung von Art. 39 Abs. 1 Ziff. 5 SchKG zum 1. Januar 2008, welche ehemalige Geschäftsführer von Gesellschaften mit beschränkter Haftung vom Konkursverfahren ausschloss, eröffnete das Gericht am 29. Februar 2008 den Konkurs über X. X. hat gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt.Erwägungen
Das Bundesgericht hat die Beschwerde von X. gutgeheissen. Das Gericht war der Ansicht, dass die Aufhebung von Art. 39 Abs. 1 Ziff. 5 SchKG zum 1. Januar 2008 auch für laufende Verfahren galt. Die Regeln zur…