Art. 38 SchKG

Gegenstand der Schuldbetreibung und Betreibungsarten

1 Auf dem Wege der Schuldbetreibung werden die Zwangsvollstreckungen durchgeführt, welche auf eine Geldzahlung oder eine Sicherheitsleistung gerichtet sind.
2 Die Schuldbetreibung beginnt mit der Zustellung des Zahlungsbefehles und wird entweder auf dem Wege der Pfändung oder der Pfandverwertung oder des Konkurses fortgesetzt.
3 Der Betreibungsbeamte bestimmt, welche Betreibungsart anwendbar ist.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Betreibung auf Sicherheitsleistung (Art. 38 SchKG); Natur der Sicherheiten
    · 23.01.2003 · 15 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Betreibung auf Sicherheitsleistung (Art. 38 SchKG)
    · 30.04.1984 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Arrest. 1. Hinfall eines Arrestes mangels einer Klage oder Betreibung, die ihn nach Art. 278 SchKG aufrechtzuerhalten vermöchte
    · 07.11.1967 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Kognition der Betreibungs- und Aufsichtsbehörden bezüglich der Eintreibung eines rechtsmissbräuchlichen Anspruches
    · 17.03.1987 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Mehrwertsteuer; Verjährung der im Verlustschein verurkundeten Forderung (MWST 1995/96)
    · 22.11.2010 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Zulässigkeit der Feststellungsklage nach Art. 85a SchKG
    · 16.02.1999 · 8 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Definitive Rechtsöffnung, Steuern
    · 18.07.2018 · 23 Zitierungen Zusammenfassung
  • Betreibung auf Sicherheitsleistung; Pfändungsankündigung
    · 06.03.2006 · 6 Zitierungen
  • Sistierung des Verwertungsverfahrens
    · 09.04.2024 · 4 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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