Art. 92 OR
1 Wenn der Gläubiger sich im Verzuge befindet, so ist der Schuldner berechtigt, die geschuldete Sache auf Gefahr und Kosten des Gläubigers zu hinterlegen und sich dadurch von seiner Verbindlichkeit zu befreien.
2 Den Ort der Hinterlegung hat der Richter zu bestimmen, jedoch können Waren auch ohne richterliche Bestimmung in einem Lagerhause hinterlegt werden.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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16 Zitierungen
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2Hinterlegung von Mietzinsen; ausserordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters (Art. 257d OR und Art. 259g OR)3 Zitierungen
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3Endentscheid (Art. 48 Abs. 1 OG)3 Zitierungen
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41. Art. 144 StGB; Hehlerei von Wechselgeld, Vermischung2 Zitierungen
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5BGE 63_II_541 Zitierungen01.01.1937 · 1 Zitierungen
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6BGE 48_II_981 Zitierungen01.01.1922 · 1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Leibrentenvertrag; Hinterlegung3 Zitierungen
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Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung1 Zitierungen
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1 Zitierungen28.09.2006 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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