Art. 92 OR

1 Wenn der Gläubiger sich im Verzuge befindet, so ist der Schuldner berechtigt, die geschuldete Sache auf Gefahr und Kosten des Gläubigers zu hinterlegen und sich dadurch von seiner Verbindlichkeit zu befreien.
2 Den Ort der Hinterlegung hat der Richter zu bestimmen, jedoch können Waren auch ohne richterliche Bestimmung in einem Lagerhause hinterlegt werden.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 06.11.1979 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Hinterlegung von Mietzinsen; ausserordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters (Art. 257d OR und Art. 259g OR)
    · 19.01.1999 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Endentscheid (Art. 48 Abs. 1 OG)
    · 05.11.1985 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    1. Art. 144 StGB; Hehlerei von Wechselgeld, Vermischung
    · 14.06.1990 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    BGE 63_II_54
    01.01.1937 · 1 Zitierungen
  6. 6
    BGE 48_II_98
    01.01.1922 · 1 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Leibrentenvertrag; Hinterlegung
    · 08.04.2008 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  • Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung
    · 21.10.2008 · 1 Zitierungen
  • 28.09.2006 · 1 Zitierungen

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