Art. 962 OR

1 Es müssen zusätzlich zur Jahresrechnung nach diesem Titel einen Abschluss nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung erstellen: 1. Gesellschaften, deren Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert sind, wenn die Börse dies verlangt; 2. Genossenschaften mit mindestens 2000 Genossenschaftern; 3. Stiftungen, die von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind.
2 Es können zudem einen Abschluss nach einem anerkannten Standard verlangen: 1. Gesellschafter, die mindestens 20 Prozent des Grundkapitals vertreten; 2. 10 Prozent der Genossenschafter oder 20 Prozent der Vereinsmitglieder; 3. Gesellschafter oder Mitglieder, die einer persönlichen Haftung oder einer Nachschusspflicht unterliegen.
3 Die Pflicht zur Erstellung eines Abschlusses nach einem anerkannten Standard entfällt, wenn eine Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard erstellt wird.
4 Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan ist für die Wahl des anerkannten Standards zuständig, sofern die Statuten, der Gesellschaftsvertrag oder die Stiftungsurkunde keine anderslautenden Vorgaben enthalten oder das oberste Organ den anerkannten Standard nicht festlegt.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Annahme der Erbschaft unter öffentlichem Inventar; Haftung ausser Inventar; unverschuldete Nichtanmeldung einer Forderung (Art. 590 Abs. 2 ZGB)
    · 13.10.1964 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 110 Ziff. 5 und 251 Ziff. 2 StGB
    · 10.06.1988 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Urkundenfälschung
    · 14.06.1990 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    · 07.06.1974 · 1 Zitierungen
  5. 5
    Recht auf Abschluss nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung; Frist
    · 03.01.2024 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Rechtsöffnung bei Rahmenkreditvertrag
    · 09.11.2010 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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