Art. 978 OR

Begriff

1 Ein Wertpapier gilt als Inhaberpapier, wenn aus dem Wortlaut oder der Form der Urkunde ersichtlich ist, dass der jeweilige Inhaber als Berechtigter anerkannt wird.
2 Der Schuldner darf jedoch nicht mehr bezahlen, wenn ein gerichtliches oder polizeiliches Zahlungsverbot an ihn erlassen worden ist.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Umwandlung von Inhaberaktien in vinkulierte Namenaktien. 1. Art. 8 und 930 ZGB
    · 30.08.1983 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    BGE 67_III_10
    01.01.1941 · 2 Zitierungen
  3. 3
    Inhaberpapiere
    · 27.03.1958 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Unwahre Universalversammlungsprotokolle
    · 09.06.1997 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Arrestierung von Dividendencoupons. 1. Die Forderung auf Auszahlung von Dividenden aus Namenaktien kann nur mit den entsprechenden Coupons, in denen sie verbrieft ist, arrestiert werden (Erw. 3). 2. Dividendencoupons kö…
    · 10.08.1973 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Befugnis des Kinoinhabers, einem Zeitungsberichterstatter den Zutritt zu seinen Filmvorführungen zu verweigern
    · 02.02.1954 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Obergericht / Handelsgericht / 2. Kammer — HOR.2021.17
    HOR.2021.17
    · 21.08.2025 · 1 Zitierungen
  • HOR.2025.3
    21.08.2025 · 0 Zitierungen
  • Versicherungsverhältnis wird im Bereich der OKP ausschliesslich vom öffentlichen Recht bestimmt. Die Prämienzahlungspflicht ergibt sich ausschliesslich aus dem Gesetz. Prämienausstände ausgewiesen. Die Forderung ist zu verzinsen und die verlangten Mahn- und Bearbeitungsspesen sind verhältnismässig. (BGE 9C_167/2025)
    KV.2024.00076
    · 27.12.2024 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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