Art. 978 OR
Begriff
1 Ein Wertpapier gilt als Inhaberpapier, wenn aus dem Wortlaut oder der Form der Urkunde ersichtlich ist, dass der jeweilige Inhaber als Berechtigter anerkannt wird.
2 Der Schuldner darf jedoch nicht mehr bezahlen, wenn ein gerichtliches oder polizeiliches Zahlungsverbot an ihn erlassen worden ist.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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2BGE 67_III_102 Zitierungen01.01.1941 · 2 Zitierungen
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3Inhaberpapiere1 Zitierungen
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4Unwahre Universalversammlungsprotokolle0 Zitierungen
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5Arrestierung von Dividendencoupons. 1. Die Forderung auf Auszahlung von Dividenden aus Namenaktien kann nur mit den entsprechenden Coupons, in denen sie verbrieft ist, arrestiert werden (Erw. 3). 2. Dividendencoupons kö…0 Zitierungen
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6Befugnis des Kinoinhabers, einem Zeitungsberichterstatter den Zutritt zu seinen Filmvorführungen zu verweigern0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Obergericht / Handelsgericht / 2. Kammer — HOR.2021.171 ZitierungenHOR.2021.17· 21.08.2025 · 1 Zitierungen
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HOR.2025.30 Zitierungen21.08.2025 · 0 Zitierungen
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Versicherungsverhältnis wird im Bereich der OKP ausschliesslich vom öffentlichen Recht bestimmt. Die Prämienzahlungspflicht ergibt sich ausschliesslich aus dem Gesetz. Prämienausstände ausgewiesen. Die Forderung ist zu verzinsen und die verlangten Mahn- und Bearbeitungsspesen sind verhältnismässig. (BGE 9C_167/2025)0 ZitierungenKV.2024.00076· 27.12.2024 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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