Art. 13 PBV
Preisbekanntgabe in der Werbung im Allgemeinen
1 Werden in der Werbung Preise aufgeführt oder bezifferte Hinweise auf Preisrahmen oder Preisgrenzen gemacht, so sind die tatsächlich zu bezahlenden Preise bekanntzugeben.
1bis …
2 Hersteller, Importeure und Grossisten können Richtpreise bekanntgeben.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Preisbekanntgabe bei "Telefonsex" (Art. 16, 17, 20 und 24 UWG; Art. 10 lit. q und Art. 11 Abs. 1bis PBV)3 Zitierungen
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23 Zitierungen
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3Widerruf von Mehrwertdienstnummern, die im Rahmen von TV-Gewinnspielen unter Verletzung der Nutzungsbedingungen eingesetzt werden (Art. 1 ff2 Zitierungen
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4Art. 14 der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen2 Zitierungen
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5Art. 3 Abs. 1 der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen2 Zitierungen
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6Preisbekanntgabe in der Werbung1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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2 Zitierungen
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2 Zitierungen15.05.2007 · 2 Zitierungen
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2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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